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  • Die aktuelle Nachrichten­ausgabe

  • Die gestrige Abendausgabe

  • Die gestrige Mittagsausgabe

    Erstausstrahlung: Freitag, 2. Juni 2023, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Der Unterschied zwischen Recht und Gesetz

    • Der Krefelder Strafrechtler Dr. Stefan Tierel gibt Auskunft über den Tatbestand der Nötigung und das Wesen einer „kriminellen Vereinigung“; Prof. Ralf Höcker (Köln) klärt über Präventivhaft und Unterbindungsgewahrsam auf, im Interview mit Dr. Hans-Georg Maaßen geht es ganz grundsätzlich um den Rechtsstaat, und Dr. Alexander Christ gibt einen kurzen Überblick über die laufenden Corona-Prozesse. Moderation: RA Carlos A. Gebauer

    Kommentare
    AndrejK
    Bin kein Jurist, sondern Mathematiker, aber begeisterter und regelmäßiger Hörer dieser ganz ausgezeichneten Serie. Ein besonders gelungener Abschnitt umfasst die Ausführungen von Hans-Georg Maaßen und Carlos Gebauer zu den Problemen positivistische r Rechtsauffassun gen. Daß Gesetz und Recht nicht austauschbare Synonyme sind und daß nicht alles, was Gesetz ist, auch rechtens sein muß, sind immens wichtige Aussagen. Umgekehrt kann auch Recht sein, was nicht in Gesetzesform gegossen ist, nämlich durch Natur- und Gewohnheitsrech t oder tradiertes Recht.
    Die Implikationen dieser Unterscheidunge n sind von enormer Wichtigkeit für die Freiheit des einzelnen ebenso für die Selbstbeschränkung des Staates.
    Die Frage lautet: wie kann dies einer breiten Bevölkerungssc hicht zugänglicher und bewußter gemacht werden ?

    Buchfunk
    Rechtsempfinden und Gesetzesbewusst sein verschwimmen,ab er Maaßen verschlimmert es noch.Jeder muss sich im Rechtsstaat ohne Extrawürste dem Gesetz fügen!Ein Recht hat man oder nicht,und jedes Recht impliziert im Gegenzug eine Pflicht.Was Maaßen "Recht" nennt,ist in Wahrheit das Rechtsempfinden und das ist seiner Natur nach wie das "gesunde Volksempfinden",auf das sich die Nazis beriefen und an das sie appellierten;nu r haben die Deutschen heute ein ganz anderes Rechts- und Unrechtsempfind en als damals.Man kann sich bei Vergleichen mit dem NS nicht die Rosinen herauspicken.Der entscheidende Unterschied ist das Analogieverbot, das es weder in der UdSSR noch im NS gab.Das Rechtsempfinden ist etwas ganz anderes!Es ist kein juristischer Begriff,es kann keiner sein kann."Recht", im Sinne von "right",französisch "droit" ist ein klarer Begriff,aber Maaßen sagt Recht und meint Rechtsempfinden ,so als bewahre ein gesunder Instinkt(der nicht kodifiziert werden kann,)vor Relativismus, appelliert an dies Rechtsempfinden und knüpft es an die Absicht der Väter des GG:Ungehorsam,w enn ein Gesetz ungerecht ist;als Soldat:wenn ein Befehl unrechtmäßig ist.Ein festgeschrieben er Appell an das überfordert e Individuum fürs gute Gewissen der Gründerväter.Man kann Rechtsempfinden /Unrechtsbewusst sein nicht erzwingen,selbs t gewählte Richter können uns nicht vor Willkür schützen,wenn die Volksseele kocht.Wenn Unrecht(per Gesetz)zu Recht wird,wird Widerstand zur Pflicht.Ius&Lex verwechseln Angelsachsen nicht!
    Buchfunk
    Diese Folge war insgesamt zu verschwommen für Laien.Ich finde,Ihr solltet mal eine ganze Folge dem Analogieverbot widmen.Das Analogieverbot ist der wahre Kern des Rechtsstaats.Nur indem man das Analogieverbot unter die Lupe nimmt,kann man Linken wie Rechten plausibel,einfa ch und unmissverständlich erklären,weshal b der Staat unter Stalin und unter Mussolini kein Rechtsstaat, sondern ein Willkürstaat war.Das Rechtsempfinden kann man nie völlig mit den Gesetzen zur Deckung bringen, auch nicht mit der so schwer ins englische übersetzbar en Zauberformel "Recht und Gesetz".Deswegen stehen gerade für Menschen mit besonderer Sensibilität für Gerechtigkeit die religiösen Gesetze über den weltlichen Kodizes,denn bei Gott gilt kein Analogieverbot, sondern sogar Analogiegebot.
    Ortelsburg
    Die Ausführungen von Herrn Tiefel zur "kriminellen Vereinigung" sind für mich auch bei dreimaligem Nachhören nicht ganz verständlich. Besonders der Satz über den früheren Richter Fischer und die Höchststrafe und eine mißverständliche Formulierung sind mir unklar.
    So sehr ich damit übereinstim me, daß ein Gesinnungsstraf recht gefährlich wird, so wundere ich mich doch, daß Tiefel meint, das Ziel der Klimakleber sei die Behinderung der Autofahrer. Das doch gerade nicht! Sie sagen doch immer, daß sie von der Politik/Regierung Maßnahmen erwarten. Das ist keine von einem "bösen" Staat unterstellte Absicht, sondern es wird ganz ausdrücklich gesagt. Die Millionärsgöre Luisa hat die Klebereien auch verteidigt, es hülfe ja doch nichts anderes, um den Staat zum Handeln zu bewegen!
    Aber besten Dank für die Unterweisung über "Recht und Gesetz"! Sehr erhellend! Das hat für mich einiges klarer gemacht. Seltsam, daß ein so kluger Kopf wie Maaßen für "gefährlich" gehalten wird. Oder gerade deswegen?

    Ortelsburg
    PS: Entschuldigung. Tierel ist richtig.

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    • Der Rechtsstaat: Das Gesetz als Monstrum
      Erstausstrahlung: 22.09.2023 10:00 Uhr

      Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz.   
      Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
      Erstausstrahlung: 15.09.2023 10:05 Uhr

      In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
      Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
      Erstausstrahlung: 08.09.2023 10:00 Uhr

      Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf. Carlos Gebauer berichtet über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts. Mit Ulrich Fischer beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen. Prof. Jan Bockemühl bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren. Dirk Sattelmaier ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“. Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Widersprüche
      Erstausstrahlung: 01.09.2023 10:05 Uhr

      Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Hat der Rechtsstaat in der Ausnahmesituation der Corona-Panik Maß und Mitte verloren?
      Erstausstrahlung: 25.08.2023 10:05 Uhr

      Rechtsanwalt Sebastian Lucenti erörtert im Gespräch die Grundlagen der Corona-Normgebung. Rechtsanwalt Michael R. Moser beleuchtet kommentierend rechtliche und rechtspolitische Reaktionen auf Straftaten von Zuwanderern. Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Tierel diskutieren wir die Frage nach strafrechtlichen Strafzumessungserwägungen. Und der Schweizer Kollege Artur Terekhov erläutert, wie intensiv staatliche Verwaltung Eingriffe in Grundrechte begründen sollte. Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Nach- und Nebenwirkungen der Corona-Zeit
      Erstausstrahlung: 18.08.2023 10:00 Uhr

      In der Zeit des Corona-Regimes war für manche das Internet der einzige verbliebene Ort, die eigene Meinung zu artikulieren – mit teilweise gravierenden Nachwirkungen. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier geht Michael R. Moser einem Fall nach, bei dem eine kritische Frage einer Patientin im Internet zu einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung führte. Tobias Ulbrich berichtet im Interview als Vertreter vor Gericht von überraschend verstorbenen Impfgeschädigten und eilends verbrannten Leichen, einer Vielzahl von Fehlern in den Impfstoffen und dem Umstand, dass die Bundesrepublik die Impfstoffhersteller von den Kosten der Gerichtsverfahren freistellt. Prof. Katrin Gierhake bespricht mit dem Rechtsstaat auf Kontrafunk die Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei der Behandlung mit mRNA-Impfarzneien und die Besonderheiten der sogenannten Neulandmethode.
      Moderation: Michael R. Moser