Der Rechtsstaat: Ein Aufarbeitungs-Triplett: Haftende RKI-Mitarbeiter. Der Widerstreit von Recht und Wissenschaft. Gerichtsurteile auf unrichtiger Panikgrundlage
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Können durch Corona-Maßnahmen Geschädigte die Mitarbeiter des Robert-Koch-Instituts persönlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen – oder müssen sie sich an die Anstellungskörperschaft fehlsam handelnder Beamter halten? Wie werden wir in unseren westlichen Kulturen das Aufeinanderprallen von wissenschaftlicher Skepsis und staatlich-administrativer Handlungssicherheit in Gefahrensituationen miteinander harmonisieren können? Und: Lassen sich gerichtliche Entscheidungen aus der Corona-Pandemie, deren faktische Unrichtigkeit im Nachhinein erwiesen wurde, allesamt per Wiederaufnahmeverfahren „reparieren“? Gespräche mit Rechtsanwalt Sebastian Lucenti, Prof. Dr. Jörg Benedict und Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn bringen aufklärendes Licht in die dunklen Abgründe der verwirrten Themen.
Es ist wirklich erstaunlich, wie ein quasi massenpsychotis ches Ereignis wie Corona die Rechtsordnung schlagartig ins Wanken gebracht hat und in der Folge auch noch bringt.
Denn es wurde seither eine gänzlich andere Interpretation von Freiheit und Meinungsäußerungsfre iheit etabliert, die nichts mehr mit den liberalen Werten der Vor-Corona-Zeit zu tun hat.
Mir stellt sich die Frage, ob das geschriebene und verfasste Recht, wie wir es vorher kannten, vielleicht überdauert und auch noch künftig zum Maßstab der Rechtssprechung taugt. Oder ob die Umdeutung zentraler Begriffe wie Freiheit, Gesundheit oder Umwelt in einen autoritär kollektivistisc hen Kontext die Übermacht gewinnen wird.
Die RKI-Files sind in dieser Frage wirklich eine Nagelprobe. Glaubensbasiert er Kollektivismus oder allgemein verbindliches Recht - wer gewinnt die Oberhand?
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