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    Freitag, 5. April 2024, 10:00 Uhr
    Freitag, 5. April 2024, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Ein Aufarbeitungs-Triplett: Haftende RKI-Mitarbeiter. Der Widerstreit von Recht und Wissenschaft. Gerichtsurteile auf unrichtiger Panikgrundlage

    • Können durch Corona-Maßnahmen Geschädigte die Mitarbeiter des Robert-Koch-Instituts persönlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen – oder müssen sie sich an die Anstellungskörperschaft fehlsam handelnder Beamter halten? Wie werden wir in unseren westlichen Kulturen das Aufeinanderprallen von wissenschaftlicher Skepsis und staatlich-administrativer Handlungssicherheit in Gefahrensituationen miteinander harmonisieren können? Und: Lassen sich gerichtliche Entscheidungen aus der Corona-Pandemie, deren faktische Unrichtigkeit im Nachhinein erwiesen wurde, allesamt per Wiederaufnahmeverfahren „reparieren“? Gespräche mit Rechtsanwalt Sebastian Lucenti, Prof. Dr. Jörg Benedict und Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn bringen aufklärendes Licht in die dunklen Abgründe der verwirrten Themen.

    Kommentare
    Beweis
    Herzlichen Dank für diese großartige Sendung, die geeignet ist, mein grundsätzlich verstörtes Verhältnis zur Justiz mit Hoffnung zu beseelen.
    Es ist wirklich erstaunlich, wie ein quasi massenpsychotis ches Ereignis wie Corona die Rechtsordnung schlagartig ins Wanken gebracht hat und in der Folge auch noch bringt.
    Denn es wurde seither eine gänzlich andere Interpretation von Freiheit und Meinungsäußerungsfre iheit etabliert, die nichts mehr mit den liberalen Werten der Vor-Corona-Zeit zu tun hat.
    Mir stellt sich die Frage, ob das geschriebene und verfasste Recht, wie wir es vorher kannten, vielleicht überdauert und auch noch künftig zum Maßstab der Rechtssprechung taugt. Oder ob die Umdeutung zentraler Begriffe wie Freiheit, Gesundheit oder Umwelt in einen autoritär kollektivistisc hen Kontext die Übermacht gewinnen wird.
    Die RKI-Files sind in dieser Frage wirklich eine Nagelprobe. Glaubensbasiert er Kollektivismus oder allgemein verbindliches Recht - wer gewinnt die Oberhand?

    onckel fritz
    Die Vielgestaltigke it der Fälle und die geübte Willkür lassen mich eher an Obrigkeits-, denn an Rechtsstaat denken. Die Betroffenen könnten sich den Rest ihres Lebens verbittern, indem sie um die Aufhebung ihrer Unrechtsurteile und gegen die Staatsanwälte wegen Verfolgung Unschuldiger und die Richter wegen Rechtsbeugung prozessieren. Eine Amnestie ist leider ein Gnadenakt eben desselben Willkürstaates, der diese Maßnahmen und mittelbar auch dieses Unrecht zu verantworten zu verantworten hat. Dennoch wäre im Interesse der Betroffenen trotz dieses bitteren Beigeschmacks, dass „Schuldige “, wie Unschuldige, denen man ohne Beweis Straftaten unterstellt, gleichgesetzt werden, eine Amnestie wünschenswer t.

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