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    Freitag, 22. März 2024, 10:05 Uhr
    Freitag, 22. März 2024, 10:05 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Corona-Aufarbeitung im Justizgeschmack

    • Während für den Rechtsfrieden eine Corona-Aufarbeitung gefordert wird, praktiziert die Justiz eine Vertiefung des gesetzlich nicht ausreichend überdachten Unrechts. In der gerade in Nürnberg beendeten Hauptverhandlung gegen einen Arzt wegen sogenannter Maskenatteste hat Dr. Andreas Geipel, Strafverteidiger in München, verteidigt. Er berichtet vom Urteil und vom Gang der Verhandlung. Wegen Verweigerung der einst geltenden zweifelhaften „3-G-Regelung“ wurde einem Gärtner fristlos gekündigt – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin meint. Der Klägervertreter, Rechtsanwalt Tobias Gall, gibt grundsätzlichen Einblick in den Krankheitszustand der Arbeitsrechtsprechung. Die neue politische Ausschlusskultur – kein Grünzeug für Grüne, keine Bedienung für Nazis – diskutiert Ulrich Fischer unter dem Blick der Vertragsfreiheit.

    Kommentare
    Franz
    Seit Corona habe ich mit den verantwortliche n Parteien und deren willfährigen Helfern, aus Justiz, Medien, und Kultur abgeschlossen. Angstgetriebe und schlecht informierte Menschen kann man keinen Vorwurf machen. Nur am Rande: Als COPD-Patient (rec. Spontanpneus, Teilresektionen links und rechts, mehrere Emphyseme) wurde ich von meinen Hausarzt "gebeten" die Praxis zu verlassen, nachdem ich mich geweigert habe eine Maske zu tragen. Nebenbei: Derselbe Arzt, der mir im Vorfeld ein Maskenattest ausgestellt hat. Dies war ihm selbst sichtlich peinlich, aber wohl der Hysterie der Patienten geschuldet.

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