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    Freitag, 26. April 2024, 10:00 Uhr
    Freitag, 26. April 2024, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Arbeitsrechtswende, Amtsfehler und Wahlrechtsvarianten

    • Traditionell ist es im Recht der Bundesrepublik Deutschland nahezu unmöglich, als Arbeitnehmer einen Prozess bei einem Arbeitsgericht zu verlieren. Mit Rechtsanwalt Tobias Gall erörtern wir eine vielleicht revolutionäre Wende im Fall einer Universitätsprofessorin. Die privaten Rechtsansichten eines anderen Hochschullehrers, Martin Schwab, führen zu Fragen nach Behördenverantwortung und individueller Haftung von Bediensteten im RKI-dominierten Pandemiegeschehen. Rechtsanwalt Michael R. Moser schließlich berichtet von den akribischen und personalintensiven Bemühungen des Bundesverfassungsgerichtes, eine vielleicht überschnelle Wahlrechtswende des Bundestages noch rechtzeitig wieder grundgesetzkonform einzuhegen.

    Kommentare
    venabili
    Thomas Hechinger sagte :
    ...aber es steckt in den Köpfen der Richter.


    So sieht's aus. Und wenn schon Profis so unselbstkritisc h handeln: Was ist dann mit dem "einfachen Volk", welches als Wahlhelfer und Stimmenauszähler für die "bessere Sache" schon mal Stimmzettel verschwinden lässt und Auszählungserge bnisse "aufrundet" für die gute Sache; grün ist doch "guter" als Blau. Muss diese Gesellschaft wirklich noch tiefer durch's Tal?

    venabili
    Herr Gebauer, Herr Gebauer! Im Falle der Professorin nur einen lässlichen "Subsumtionsfehl er" zu vermuten und nicht wahrnehmen zu wollen, wie verblendet ein grosser Teil der Justiz bereits agiert, lässt mich doch stark an Ihrem Realitätssinn zweifeln. Aber auch Sie wird die Realität noch umzingeln bzw. natürlich die Konsequenzen der Realität...
    Thomas Hechinger
    Frau Guérot wurde nach Paragraph 1 des „Gesetzes zum Schutz vor irreführenden und schädlichen öffentliche n Meinungsäußerungen“ verurteilt. Das Gesetz gibt es nicht? Aber selbstverständlich gibt es das! Es ist vielleicht in keinem Bundesgesetzbla tt verkündet und steht in keinem Habersack, aber es steckt in den Köpfen der Richter. Hätte der Talkshow-Liebling Guérot weiterhin nur seine Vision von Europa verkündet und alle EU-Kritiker vehement in die rechtspopulisti sche Ecke gestellt, würde kein Hahn danach krähen, ob er einmal zu viel die Anführungszeic hen vergessen hat. Es würde niemanden interessieren, und falls Frau Guérot von jemandem deswegen angezeigt worden wäre, würde die Universität tausend Gründe finden, warum die Verstöße gegen die wissenschaftlic he Praxis angesichts des bedeutenden Beitrags von Frau Guérot zur europäischen Verständigung unbedeutend und vernachlässigbar seien. Nein, Frau Guérot hat es gewagt, in der Corona-Zeit Kritik zu üben und im Ukraine-Konflikt eine Gegenposition zur offiziellen Linie einzunehmen. Erschwerend kommt hinzu, daß sie als Verräterin gilt, wo sie doch zuvor immer brav links auf Seiten der Guten stand. Und genau deshalb wurde sie verurteilt. Alles, was vom Gericht offiziell für ihre Verurteilung vorgebracht wurde, ist juristische Tarnung, nennen wir es Lüge, um den Schein zu wahren und den eigentlichen Grund zu verschleiern. Genau so ist das.
    Franz
    Wie immer, eher trockene Themen interessant aufbereitet und dargestellt. Danke!

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