Montag, 17. April 2023, 10:05 Uhr
Montag, 17. April 2023, 10:05 Uhr
(Wdh.16:05, 21:05)
Schweizerzeit: Der Staat als Illusion?
Corinna Zigerli im Gespräch mit David Dürr
-
In David Dürrs „Staatsoper Schweiz“ ergreift uns das Drama gleichermaßen wie im Opernhaus. Leben wir in einer Illusion, wenn wir stolz von unserer exklusiven schweizerischen direkten Demokratie schwärmen? Sozusagen, würde die Antwort des Rechtsprofessors lauten. Was vor 5000 Jahren mit der Schaffung der Staaten begann, ist nichts als Unrecht. Wir sollten ausbrechen aus den Zwängen, die uns von Regierungen auferlegt werden, zurückkehren zum natürlichen Recht, wie Dürr Moderatorin Corinna Zigerli erklärt.
Das Schweizer Volk kann schon entscheiden, nur missachten dann linke Politiker in Bern den Volkswillen wenn ihnen das Resultat nicht passt, wenn es darum geht angenommene Volksinitiative n umzusetzen. Oder dann die Fascho-Richter in Strassburg am Europäischen Gerichtshof für " Menschenrechte ".
So stimmte bereits eine Mehrheit der Schweizer an Volksabstimmung en für eine Begrenzung der Zuwanderung, für eine lebenslängliche Verwahrung gefährlicher Sexual- und/oder Gewalttäter oder für eine Abschiebung krimineller Ausländer. Übrigens auch immer eine Mehrheit der Kantone ( Ständemehr ), was bei Verfassungsarti keln zwingend ist, neben einer einfachen Mehrheit der Stimmbürger.
Nichts von dem wurde jemals umgesetzt, obschon die SVP all diese Abstimmungen und noch einige andere im Alleingang gewann!
Wer kann eine eidgenössische Volksinitiative unterschreiben?
Jede Person, die in der Schweiz stimmberechtigt ist, kann eine Initiative unterschreiben, einschliesslich Auslandschweize rinnen und -schweizer.
Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer können Volksinitiative n unterschreiben, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und bei der zuständigen Botschaft angemeldet sind.
Welche Vorschriften gilt es bei der Unterschrift zu beachten
auf einem Unterschriftenb ogen nur Stimmberechtigt e derselben Gemeinde unterschreiben, denn es sind die Gemeinden, die als erste die Unterschriften kontrollieren.
Sie dürfen eine Volksinitiative nur einmal unterschreiben.
Auf der Unterschriftenl iste müssen Sie Ihren Kanton sowie Postleitzahl und Namen der Gemeinde angeben, in welcher Sie abstimmen.
Tragen Sie auch Ihren Vornamen und Nachnamen sowie Geburtsdatum und Adresse ein.
Und unterschreiben Sie im entsprechenden Feld.
Unterschriftenk ontrolle
Die Unterschriften werden von zwei Behörden kontrolliert:
Die Gemeinden bestätigen die Gültigkeit der Unterschriften. Sie prüfen unter anderem, ob die Personen, die unterschrieben haben, im Stimmregister eingetragen sind und ob eine Person mehrfach unterschrieben hat.
Die Bundeskanzlei prüft, ob die Unterschriftsam mlung den rechtlichen Anforderungen genügt.
Melde Dich zum Kommentieren im Login-Bereich an, um kommentieren zu können.